BESTATTUNGSARTEN
Erd-, Feuer- und Seebestattung
Die Form der Bestattung richtet sich in erster Linie nach dem Willen
des/der Verstorbenen. Liegt keine Willenserklärung vor, so entscheidet
nach dem Gesetz der Ehegatte/Lebenspartner bzw. der/die nächste
Angehörige über die Art der Bestattung.
Lebensgefährten (ohne amtliche Eheschließung) haben gesetzlich kein Entscheidungsrecht. Hier ist eine schriftliche Willenserklärung zu
Lebzeiten zu empfehlen.
[ Erdbestattung ]
[ Feuerbestattung ]
[ Anonyme Urnenbeisetzung ]
[ Baumbestattungen ]
[ Almwiesenbestattung ] [ Seebeisetzung ]
Zusätzliche Informationen zu den Friedhöfen Hanau und Großkrotzenburg:
Friedhofsgebührenordnung Hanau
Friedhofssatzung Hanau
Friedhofsgebührenordnung Großkrotzenburg
Friedhofssatzung Großkrotzenburg
Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die traditionelle Bestattungsart und bedarf in
der Regel keiner besonderen Willenserklärung.
Sie muss in Hanau innerhalb einer Frist von 8 Tagen durchgeführt werden.
Es muss hierfür eine Grabstätte vorhanden sein oder neu erworben werden. Folgende Grabarten werden hierfür auf den Hanauer Friedhöfen
angeboten:
- Eine Erdwahlgrabstätte kann man sich nach Lage und Anzahl der
Grabstellen selbst aussuchen. Bis zu 8 Urnenbeisetzungen im Grab sind zusätzlich möglich. Die Ruhefrist beträgt in der Regel 20 Jahre.
Das Nutzungsrecht kann immer wieder verlängert werden.
Eine individuelle Gestaltung, soweit sie der Friedhofssatzung entspricht,
ist möglich.
- Ein Erdreihengrab kann man sich nicht selbst aussuchen. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre und kann nach Ablauf nicht verlängert werden. Ebenso sind keine weiteren Bestattungen in diesem Grab möglich. Eine individuelle Gestaltung, soweit sie der Friedhofssatzung entspricht, ist möglich.
Ein Reihenkomplettgrab beinhaltet eine Grabstätte für eine Erdbestattung. Der Preis beträgt 4.700,- € (Stand 12.2007). Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre ohne Verlängerungsmöglichkeit. Folgende Leistungen beinhalten das Komplettangebot:
- Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle
- Gebühren für Orgelspiel / Benutzung der Musikanlage
- Gebühren für die Erdbestattung
- Gebühren für die Nutzung von Müllcontainer und Wasserentnahme zum gießen
- Gebühren für das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte
- Gebühren für das Abräumen der Grabstätte nach Ablauf der letzten Ruhefrist
- Bearbeitungsgebühr der Stadt Hanau
Das Grab wird durch eine Gärtnerei gepflegt und drei mal jährlich bepflanzt. Nach 10 Jahren erfolgt eine Erneuerung der Grabanlage. Durch einen Steinmetzbetrieb wird eine liegende Grabplatte inkl. einer Beschriftung mit Vor- und Nachnahme, Geburts- und Sterbejahr angebracht.
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Feuerbestattung
Die Feuerbestattung ist möglich, wenn sie im Sinne des/der Verstorbenen
ist. Dazu sollte seine handschriftliche Erklärung vorliegen.
Fehlt diese Erklärung, so kann der Ehepartner / Lebenspartner bzw.
der/die nächste Angehörige selbst über die Bestattungsart entscheiden.
Die Beisetzung der Urne ist in Hanau in verschiedenen Grabarten möglich:
- Eine Urnenwahlgrabstätte kann nach Lage ausgesucht werden, es
sind bis zu 4 oder 6 Urnenbeisetzungen pro Grabstätte möglich. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre, das Nutzungsrecht kann immer wieder verlängert werden.
Eine individuelle Gestaltung, soweit sie der Friedhofssatzung entspricht,
ist möglich. Die Grabstätte kann mit einer Steinplatte vollständig abgedeckt
werden, sodass keine Pflege erforderlich ist.
- Ein Urnenreihengrab kann man sich nicht selbst aussuchen. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre und kann nach Ablauf nicht verlängert werden. Ebenso sind keine weiteren Bestattungen in diesem Grab möglich. Eine individuelle Gestaltung, soweit sie der Friedhofssatzung entspricht, ist möglich.
Ein Urnenwahlkomplettgrab beinhaltet eine Grabstätte für 2 Urnen.
Der Preis beträgt 3.450,- € (Stand 12.2007).
Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre ohne Verlängerungsmöglichkeit.
Folgende Leistungen beinhalten das Komplettangebot:
- -Gebühren für die Einäscherung
- -Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle
- -Gebühren für Orgelspiel / Benutzung der Musikanlage
- -Gebühren für die Urnenbestattung
- -Gebühren für die Nutzung von Müllcontainer und Wasserentnahme zum gießen
- -Gebühren für das Nutzungsrecht an einer Urnengrabstätte
- -Gebühren für das Abräumen der Grabstädte nach Ablauf der letzten Ruhefrist
- -Bearbeitungsgebühr der Stadt Hanau
- -Das Grab wird durch eine Gärtnerei gepflegt und drei mal jährlich bepflanzt.
- nach 10 Jahren erfolgt eine Erneuerung der Grabanlage
- -Durch einen Steinmetzbetrieb wird eine liegende Grabplatte inkl. einer Beschriftung
- mit Vor- und Nachnahme, Geburts- und Sterbejahr angebracht
Ein Urnenkomplettgrab beinhaltet eine Grabstätte für 1 Urnen. Der Preis beträgt 3.000,- € (Stand 12.2007). Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre ohne Verlängerungsmöglichkeit.
Folgende Leistungen beinhalten das Komplettangebot:
- Gebühren für die Einäscherung
- Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle
- Gebühren für Orgelspiel / Benutzung der Musikanlage
- Gebühren für die Urnenbestattung
- Gebühren für die Nutzung von Müllcontainer und Wasserentnahme zum gießen
- Gebühren für das Nutzungsrecht an einer Urnengrabstätte
- Gebühren für das Abräumen der Grabstädte nach Ablauf der letzten Ruhefrist
- Bearbeitungsgebühr der Stadt Hanau
- Das Grab wird durch eine Gärtnerei gepflegt und drei mal jährlich bepflanzt.
- nach 10 Jahren erfolgt eine Erneuerung der Grabanlage
- Durch einen Steinmetzbetrieb wird eine liegende Grabplatte inkl. einer Beschriftung
- mit Vor- und Nachnahme, Geburts- und Sterbejahr angebracht
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Anonyme Urnenbeisetzung
Eine anonyme Urnenbeisetzung ist nur auf den Friedhöfen in Hanau Hfh. und in Großauheim möglich. Bei dieser Form der Bestattung erfolgt die Beisetzung ohne Beteiligung von Trauergästen, die Grabstätte ist nicht erkennbar. Ablegen jeglichen
Grabschmuckes ist nicht erlaubt. Die einmal getroffene Entscheidung für eine anonyme Beisetzung lässt sich nicht mehr revidieren. Die Trauerbewältigung kann nach einer anonymen Bestattung in vielen Fällen wesentlich schwieriger und problematischer sein, weil die Grabstätte als Ort zum Trauern fehlt.
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Baumbestattungen
Eine weitere Bestattungsform ist die Baumbestattung, die nur auf den Friedhöfen in Hanau und Großauheim möglich ist. Dabei wird die Urne eines Verstorbenen im Wurzelbereich eines Baumes bestattet.
Der Baum ist Grab und Grabmal, er nimmt die Asche mit seinen Wurzeln
auf, als Sinnbild des Lebens über den Tod hinaus. Die Grabpflege übernimmt dabei die Natur. Die Natürlichkeit des Waldes bleibt erhalten, der Begräbnisplatz ist von
außen nicht erkennbar. Die Angehörigen können sich einen Baum
aussuchen und einen kleinen Findling mit Beschriftung an diesem ablegen.
Im Radius der Baumfläche (1,50 m) können bis zu 4 Urnen beigesetzt
werden. Trauerzeremonien können in allen gewohnten Formen
durchgeführt oder ganz individuell gestaltet werden. Ein Baumgrab ist
unabhängig vom Wohnort zu erwerben.
Ebenso sind Baumbestattungen in Friedwäldern (ausgezeichnete Waldstücke in der näheren Umgebung) möglich. [ nach oben ]
Almwiesenbestattung
Die Almwiesenbestattung ist eine Naturbestattung in den Schweizer Bergen (Walliser Alpen). Hierbei wird die Asche in die geöffnete Grabsnarbe eingeschüttet. Diese wird anschließend wieder verschlossen.
[ nach oben ] Seebeisetzung
Bei einer Seebeisetzung muss gemäß Bestattungsgesetz des Landes Hessen
eine verfasste handschriftliche Willenserklärung des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen vorliegen. Daraus muss hervorgehen, dass eine besondere Beziehung zur See vorliegt und daher eine Seebeisetzung gewünscht ist.
Die Urne kann heutzutage in fast allen Weltmeeren beigesetzt werden.
Nach Absprache ist eine Beteiligung von Angehörigen möglich. Dabei und
auch bei der „stillen Beisetzung” wird die Urne nach einer vom Kapitän
abgehaltenen Trauerzeremonie dem Meer übergeben.
Die Angehörigen bekommen einen Auszug aus dem Schiffstagebuch und eine Seekarte mit den eingetragenen Koordinaten ausgehändigt.
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