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FORMALITÄTEN
Erforderliche Unterlagen im Todesfall
Im Todesfall ist es notwendig, einige erforderliche Unterlagen beizubringen. Hier ist eine Liste aller Unterlagen, damit Sie doppelte Wege und unnötige Zeitverluste vermeiden.
- Personalausweis des Verstorbenen.
- Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein.
- (bei Ledigen) Geburtsurkunde.
- (bei Verheirateten) Auszug aus dem Familienbuch.
- Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen.
- (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch.
- (bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners.
- Die vorgenannten Unterlagen sind jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls vorzulegen.
- ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
- ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
- ggf. Versicherungsunterlagen
Formalitäten und sonstige Maßnahmen, die bei einem Sterbefall zu erledigen sind
Die weiß gekennzeichneten Formalitäten sollten dem Bestattungsunternehmen grundsätzlich übertragen werden.
- den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist.
- die Todesbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen, wenn der Sterbefall in der Wohnung eingetreten ist.
- Überführung des/der Verstorbenen veranlassen.
- die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen.
- Beratung beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes (bei Erd- oder Feuerbestattung).
- Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche für die Trauerfeier.
- Orgelspiel und evtl. sonstige musikalische Begleitung für die Trauerfeier bestellen.
- Dekoration für Trauerfeier in der Kapelle bestellen.
- Kerzenbeleuchtung für Trauerfeier in der Kapelle bestellen.
- Sarggebinde bestellen.
- Bestellung von Kränzen und Handsträußen.
- Trauerbriefe und Danksagungen bestellen.
- Adressen für Anschriften bei Trauerbriefen zusammenstellen.
- Zeitungsanzeigen (Familienanzeige, Nachruf) bestellen.
- dem Pfarrer oder einem Redner Kenntnis geben.
- evtl. Imbiß (Trauerkaffee, Trauermahl) nach Beerdigung / Trauerfeier in einem Café, Restaurant oder einer Gaststätte bestellen.
- Abrechnungen mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen.
- Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) bei der Rentenversicherungsstelle beantragen.
- Abmelden der Rente bei der zuständigen Rentenberechnungstelle (in den neuen Bundesländern einheitlich beim Postrentendienst Leipzig).
- Meldung der Verstorbenenanschrift zur "Robinson-Liste" zwecks Untersagung unaufgeforderter Werbesendungen.
- Weitere Angehörige und Freunde benachrichtigen.
- Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten).
- Wohnung kündigen.
- Telefon und Zeitungen abbestellen.
- Bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten den Rentenanspruch geltend machen.
- Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung.
- Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen.
- Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel).
- Versorgung der Haustiere.
- Versorgung der Blumen und Pflanzen.
- Regelung Haus-/Wohnungsschlüssel.
- Umbestellung der Post.
- Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern.
- Fälligkeit von Terminzahlungen.
- Regulierung der Heizungsanlage.
- Abstellen von Gas und Wasser.
- Fenster verschließen (Stecker aus Steckdosen entfernen).
- Benachrichtigung evtl. Kreditgeber.
- Benachrichtigung der Kunden.
- Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars.
- Einschaltung eines Steuerberaters.
- Beamtenversorgung - Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienstag.
Die obige Aufzählung kann selbstverständlich nicht vollständig sein. Der Bestatter Ihres Vertrauens hilft Ihnen bei allen auftretenden Fragen.
Anmerkung:
Diese Ausführungen wurden der Broschüre "Ratgeber bei Trauerfällen I und II" von Conrad W. Schormann entnommen, zu beziehen über: Der Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes GmbH, Volmerswerther Str.79, 40221 Düsseldorf. |
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