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Was wir als Bestattungshaus für Sie tun können

Welche Aufgaben wir Ihnen abnehmen, bei welchen Aufgaben wir Sie unterstützen und welche Aufgaben Sie selbst übernehmen, entscheiden allein Sie. In allen Punkten stehen wir Ihnen auf jeden Fall als Berater zur Verfügung. Im Folgenden finden Sie einen Auszug unserer Leistungen. Unseren Service passen wir bei jeder Bestattung individuell an Ihre Ansprüche an. Fragen Sie uns danach!

Wir erledigen für Sie alle für die Bestattung notwendigen Formalitäten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • die Besorgung der amtlichen Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt
  • die Koordinierung des Bestattungstermins mit Friedhofsamt, Kirchen oder freien Rednern
  • die Benachrichtigung von Krankenkassen und Rentenstellen
  • die Beantragung der Hinterbliebenenrentenvorauszahlungen
  • die Abrechnung eventueller Lebensversicherungen
  • Besorgung der Totenbescheinigung vom Arzt

Wir kümmern uns um die Überführung der/des Verstorbenen

  • vom Sterbeort zu allen Friedhöfen in Hanau oder jedem anderen Friedhof, zu jedem gewünschten Zeitpunkt,
  • auch in anderen Regionen und Ländern kümmern wir uns um die notwendigen Formalitäten sowie die Organisation der Beisetzung.

Wir beraten und unterstützen Sie bei allen Aufgaben bezüglich der Bestattung und der Trauerfeier. Dazu gehören etwa:

  • die Formulierung und die Gestaltung von Trauerbriefen, Trauerbildchen und Danksagungen nach Ihren Vorstellungen und deren Druck im eigenen Haus
  • die Gestaltung von Todesanzeigen für Zeitungen nach Ihren Wünschen und die zur Einstellung notwendigen Absprachen
  • die Beratung beim Erwerb eines Grabes (bei Erd- oder Feuerbestattung)
  • Hilfe bei der Planung des Ablaufs Ihrer Trauerfeier
  • die Organisation einer Trauerfeier in einer Friedhofskapelle oder einem Ort Ihrer Wahl
  • die Absprachen mit Floristen, Trauerrednern und Musikern für eine liebevolle Gestaltung Ihres Abschieds
  • die Bestellung des Trauerkaffees in einer Gaststätte

Service- Informationen

Viele Fragen ergeben sich gerade auch in der Zeit nach der Beerdigung und der Trauerfeier. Wir haben hier einige wichtige Adressen und Infomaterialien zum Download für Sie zusammengestellt. Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen zu den Bestattungskosten

Was kostet eine Bestattung?

Wie viel eine Bestat­tung kostet, lässt sich nicht pau­schal beant­worten, denn die persön­lichen Vorstel­lungen des Ver­stor­benen und der Ange­hörigen spielen eine entschei­dende Rolle. Wir von Bestattungen Heinz Schaack GmbH & Co. KG nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstel­lungen zu spre­chen, beraten Sie aus­führlich und erstel­len Ihnen dann eine detail­lierte Kosten­aufstel­lung. Grund­sätzlich lassen sich die Kosten in drei Be­reiche unter­teilen:

  • Unsere Bestat­tungsleist­ungen, inklusive Kauf eines Sarges und gege­benen­falls einer Urne
  • Kom­munale und kirch­liche Ge­bühren (z. B. Kosten für die Grab­stelle und die Aus­stellung der Sterbe­urkunde)
  • Auslagen für weitere Dienst­leister, wie etwa Flo­risten, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffee­tafel und die Schal­tung der Trauer­anzeige in der Tages­presse

Kostet eine Feuerbestattung weniger als eine Erdbestattung?

Grundsätzlich ist davon auszu­gehen, dass ein Urnen­reihen­grab preis­werter ist als ein Erd­reihen­grab. Den­noch sollten Sie die Ent­schei­dung für eine Feuer­bestat­tung nicht allein von den Kosten ab­hängig machen, da es auch für eine Erd­bestat­tung preis­gün­stige Vari­anten gibt. Be­rück­sichti­gen Sie auß­erdem, dass bei einer Feuer­bestat­tung Ge­bühren für die zweite Lei­chen­schau durch den Amts­arzt sowie Kosten für die Ein­äsche­rung an­fallen. Zudem werden bei der Feuer­bestat­tung ein Sarg und eine Urne be­nötigt.

Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?

Die Kosten der Bestat­tung muss der Bestat­tungs­pflich­tige tragen. Und das sind in der Rang­folge der Ehe­gatte, der Lebens­partner, die voll­jährigen Kinder, die El­tern, die voll­jährigen Geschwis­ter, die Groß­eltern oder die voll­jährigen Enkel­kinder. Sollten alle Bestat­tungs­pflich­tigen ein Ein­kom­men unter­halb des Sozial­hilfe­satzes haben, kann beim zustän­digen Sozial­amt ein An­trag auf Bestat­tungs­beihilfe gestellt werden. Bewil­ligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem fest­gelegten Satz die kosten­günstigste Be­erdi­gung durch­geführt.

Kann ich eine Bestattung auch in Raten bezahlen?

Wenn Sie die Kosten für eine Bestat­tung nach Ihren Vorstel­lungen nicht sofort voll­stän­dig auf­bringen können, er­mögli­chen wir von Bestattungen Heinz Schaack GmbH & Co. KG Ihnen gerne eine Raten­zahlung. Dar­über hinaus können wir natür­lich auch ge­mein­sam mit Ihnen schauen, wo Sie gege­benen­falls Geld bei der Be­erdi­gung sparen können. Wich­tig ist, dass Sie nicht aus Kosten­gründen auf einen festen Erin­ner­ungs­ort oder eine würde­volle Trauer­feier verzich­ten müssen.

Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?

Sind Sie als bestat­tungs­pflich­tiger Ange­höriger nicht in der Lage, für die Kosten einer ange­mes­senen Bestat­tung aufzu­kommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufge­bracht werden, ist es mög­lich, beim Sozial­amt einen Antrag auf Über­nahme von Beer­di­gungs­kosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine orts­üblich ange­messene Bestat­tung über­nommen.