Was wir als Bestattungshaus für Sie tun können
Welche Aufgaben wir Ihnen abnehmen, bei welchen Aufgaben wir Sie unterstützen und welche Aufgaben Sie selbst übernehmen, entscheiden allein Sie. In allen Punkten stehen wir Ihnen auf jeden Fall als Berater zur Verfügung. Im Folgenden finden Sie einen Auszug unserer Leistungen. Unseren Service passen wir bei jeder Bestattung individuell an Ihre Ansprüche an. Fragen Sie uns danach!
Wir erledigen für Sie alle für die Bestattung notwendigen Formalitäten. Dazu gehören zum Beispiel:
- die Besorgung der amtlichen Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt
- die Koordinierung des Bestattungstermins mit Friedhofsamt, Kirchen oder freien Rednern
- die Benachrichtigung von Krankenkassen und Rentenstellen
- die Beantragung der Hinterbliebenenrentenvorauszahlungen
- die Abrechnung eventueller Lebensversicherungen
- Besorgung der Totenbescheinigung vom Arzt
Wir kümmern uns um die Überführung der/des Verstorbenen
- vom Sterbeort zu allen Friedhöfen in Hanau oder jedem anderen Friedhof, zu jedem gewünschten Zeitpunkt,
- auch in anderen Regionen und Ländern kümmern wir uns um die notwendigen Formalitäten sowie die Organisation der Beisetzung.
Wir beraten und unterstützen Sie bei allen Aufgaben bezüglich der Bestattung und der Trauerfeier. Dazu gehören etwa:
- die Formulierung und die Gestaltung von Trauerbriefen, Trauerbildchen und Danksagungen nach Ihren Vorstellungen und deren Druck im eigenen Haus
- die Gestaltung von Todesanzeigen für Zeitungen nach Ihren Wünschen und die zur Einstellung notwendigen Absprachen
- die Beratung beim Erwerb eines Grabes (bei Erd- oder Feuerbestattung)
- Hilfe bei der Planung des Ablaufs Ihrer Trauerfeier
- die Organisation einer Trauerfeier in einer Friedhofskapelle oder einem Ort Ihrer Wahl
- die Absprachen mit Floristen, Trauerrednern und Musikern für eine liebevolle Gestaltung Ihres Abschieds
- die Bestellung des Trauerkaffees in einer Gaststätte
Service- Informationen
Viele Fragen ergeben sich gerade auch in der Zeit nach der Beerdigung und der Trauerfeier. Wir haben hier einige wichtige Adressen und Infomaterialien zum Download für Sie zusammengestellt. Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen zu den Bestattungskosten
Was kostet eine Bestattung?
Wie viel eine Bestattung kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die persönlichen Vorstellungen des Verstorbenen und der Angehörigen spielen eine entscheidende Rolle. Wir von Bestattungen Heinz Schaack GmbH & Co. KG nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstellungen zu sprechen, beraten Sie ausführlich und erstellen Ihnen dann eine detaillierte Kostenaufstellung. Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:
- Unsere Bestattungsleistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne
- Kommunale und kirchliche Gebühren (z. B. Kosten für die Grabstelle und die Ausstellung der Sterbeurkunde)
- Auslagen für weitere Dienstleister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffeetafel und die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse
Kostet eine Feuerbestattung weniger als eine Erdbestattung?
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Urnenreihengrab preiswerter ist als ein Erdreihengrab. Dennoch sollten Sie die Entscheidung für eine Feuerbestattung nicht allein von den Kosten abhängig machen, da es auch für eine Erdbestattung preisgünstige Varianten gibt. Berücksichtigen Sie außerdem, dass bei einer Feuerbestattung Gebühren für die zweite Leichenschau durch den Amtsarzt sowie Kosten für die Einäscherung anfallen. Zudem werden bei der Feuerbestattung ein Sarg und eine Urne benötigt.
Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?
Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. Und das sind in der Rangfolge der Ehegatte, der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die Großeltern oder die volljährigen Enkelkinder. Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes haben, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem festgelegten Satz die kostengünstigste Beerdigung durchgeführt.
Kann ich eine Bestattung auch in Raten bezahlen?
Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen nicht sofort vollständig aufbringen können, ermöglichen wir von Bestattungen Heinz Schaack GmbH & Co. KG Ihnen gerne eine Ratenzahlung. Darüber hinaus können wir natürlich auch gemeinsam mit Ihnen schauen, wo Sie gegebenenfalls Geld bei der Beerdigung sparen können. Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kostengründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würdevolle Trauerfeier verzichten müssen.
Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?
Sind Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufzukommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.