Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestattungsverträge der Firma „Bestattungsunternehmen Heinz Schaack“ mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB

 

1. Bestattungsvertrag

1.1 Anwendungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der Firma Bestattungen Heinz Schaack (nachstehend der Bestatter genannt) und dem Verbraucher (nachstehend Auftraggeber genannt) nach Eintritt eines Sterbefalles Anwendung.

1.2 Vertragsschluss
Der Bestattungsvertrag kommt mit der Unterzeichnung des Bestattungsauftrages durch den Auftraggeber und dem Bestatter zustande.

1.3 Datenschutz
Der Bestatter ist unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzes berechtigt, die mit dem Abschluss, der Durchführung und der Beendigung des Bestattungsvertrages erhobenen Daten zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen.

1.4 Erfüllungsgehilfen
Der Bestatter ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung der vereinbarten Bestattungsleistung zu beauftragen.

 

2. Widerrufsrecht

2.1 Widerrufsbelehrung
Wird der Bestattungsvertrag außerhalb der Geschäftsräume des Bestatters oder als Fernabsatzvertrag mit dem Auftraggeber geschlossen, so gilt Folgendes:

 

- Widerrufsbelehrung - 

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Firma „Bestattungsunternehmen Heinz Schaack“ Am Schelmesgraben 4, 63457 Hanau, Tel: 06181-53487, Fax: 06181-51549, E-Mail: www.rony.schaack@t-online.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster - Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

- Ende der Widerrufsbelehrung -

 

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

- An Bestattungsunternehmen Heinz Schaack, Am Schelmesgraben 4, 63457 Hanau Tel:06181-53487, Fax: 06181-51549, E-Mail-Adresse: www.rony.schaack@t-online.de

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

- Beauftragt am (*)/erhalten am (*)

- Name des Auftraggebers

- Anschrift des Auftraggebers

- Unterschrift des Auftraggebers (nur bei Mitteilung auf Papier)

- Datum

(*)Unzutreffendes streichen.

 

3. Vergütung

3.1 Hauptleistungspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Bestatter zur Zahlung aller Bestattungskosten. Der Bestatter übernimmt nicht die Gewähr für die Richtigkeit eines Kostenvoranschlages, es sei denn, dass der Auftraggeber und der Bestatter verbindliche Preisabsprachen getroffen haben. Hiervon ausgenommen sind Auslagen und Gebühren, die in der Regel erst nach Vollendung der Bestattungsleistung der Höhe nach feststehen.

3.2 Höhe der Vergütung
Soweit der Bestatter und der Auftraggeber keine verbindlichen Preisabsprachen getroffen haben, gilt die übliche Vergütung für die Bestattungsleistung als vereinbart. Gleiches gilt sinngemäß für die nachAbschluss des Bestattungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Bestatter verabredeten Leistungsänderungen und/oder Zusatzleistungen.

3.3 Abschlagszahlung
Dem Bestatter steht das Recht zu, Abschlagszahlungen für im Wesentlichen vertragsgerecht erbrachte Teilleistungen (z. B. Abholung des Verstorbenen, Überführung des Verstorbenen, Einsargung des Verstorbenen, hygienische Versorgung des Verstorbenen usw.) zu verlangen. Für die Fälligkeit und Verzinsung von Forderungen aus Abschlagsrechnungen gelten 3.4 und 3.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sinngemäß.

3.4 Fälligkeit
Soweit der Auftragnehmer die Bestattungsleistung des Bestatters durch ausdrückliche Erklärung oder schlüssiges Handeln nicht abnimmt, wird die Vergütung fällig mit der Vollendung der Bestattungsleistung.

3.5 Verzinsung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Schlussrechnung des Bestatters den Zahlungsanspruch zu erfüllen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Mit dem Eintritt des Zahlungsverzuges ist der Zahlungsanspruch mit 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

3.6 Sicherungsabtretung
Der Auftraggeber tritt hiermit seine Ansprüche gegen die zur Tragung der Bestattungskosten Verpflichteten aus Geschäftsführung ohne Auftrag in Verbindung mit den Landesbestattungsgesetzen, § 1968 BGB, § 1615 Abs. 2 BGB, § 1360 a Abs. 5 BGB, § 1361 Abs. 4 BGB und §§ 823, 844 BGB zur Absicherung der Werklohnforderung aus dem Bestattervertrag an den Bestatter ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Die Wirksamkeit der Sicherungsabtretung ist auflösend bedingt durch die vollständige Erfüllung der Werklohnforderung des Bestatters gegen den Auftraggeber aus dem Bestattungsvertrag. Leistet der Auftraggeber Teilzahlungen, so tritt der Bestatter in Höhe der Teilzahlungen zur Vermeidung einer Übersicherung die Ansprüche aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß 3.7 Satz 1 an den Auftraggeber wieder ab, der die Rückabtretung hiermit annimmt. Der Bestatter ist berechtigt, die Sicherungsabtretung gegenüber den zur Tragung der Bestattungskosten Verpflichteten nach 3.6 Satz 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen offenzulegen, sobald der Auftraggeber gemäß 3.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Zahlungsverzug geraten ist.

3.7 Sozialamt
Der Auftraggeber tritt seine sekundären Sozialhilfeansprüche aus § 74 SGB XII gegen den Sozialhilfeträger in Höhe der Eigenleistungen an den Bestatter zur Absicherung seiner Werklohnforderung aus dem Bestattungsvertrag ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Die Wirksamkeit der Abtretung ist aufschiebend bedingt durch die im Wesentlichen vertragsgerechte vollständige Erbringung der Eigenleistungen des Bestatters. Im Übrigen gilt 3.7 letzter Satz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sinngemäß. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Verfahren nach § 74 SGB XII durch Vorlage aller ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen zu fördern und alle in diesem Zusammenhang notwendigen Erklärungen und Anträge gegenüber dem Sozialamt abzugeben.

 

4. Schlussbestimmungen

4.1 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

4.2 Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für die Leistungen der Vertragsparteien ist am Geschäftssitz des Bestatters.

4.3 Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

5. Ausdrückliche Zustimmung zur Ausführung der Bestattungs-dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist (Stand 13.1.2016)

Ich stimme ausdrücklich zu, dass der Bestatter / Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt. Mir ist bekannt, dass ich durch diese Zustimmung mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Bestatter / Auftragnehmer mein Widerrufsrecht verliere.

 

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Datum, Ort; Unterschrift des Auftraggebers