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Bestattungen Heinz Schaack in Hanau
Ihr erfahrener Trauerbeistand

Als Hanauer Bestattungsunternehmen möchten wir Ihnen in schweren Zeiten mit unserer Erfahrung und Kompetenz unterstützend und begleitend zur Seite stehen.

Die Formen des Abschiednehmens werden immer vielfältiger. Wir von Bestattungen Heinz Schaack helfen Ihnen dabei, Ihre Wünsche und Vorstellungen rund um die Trauerfeier und Beisetzung zu realisieren. Wir entlasten Sie bei der Erledigung der Formalitäten, beraten Sie über die verschiedenen Bestattungs- und Grabarten und unterstützen Sie da, wo Sie selbst tätig sein wollen. Wir geben Ihnen Zeit und Raum, in Ruhe zu entscheiden und sich von Ihrer/Ihrem Verstorbenen zu verabschieden. Uns ist es wichtig, Ihnen in Ihrer ganz eigenen, persönlichen Trauersituation als Pietät beizustehen und Ihnen bei den vielen notwendigen Entscheidungen Ratgeber zu sein.

Teambild Bestattungen Schaack in Hanau

Als Ihr Bestattungsinstitut in Hanau sind wir im Trauerfall Tag & Nacht für Sie erreichbar – auch in:

Wolfgang ⋅ Rodenbach ⋅ Erlensee ⋅ Rückingen ⋅ Langendiebach ⋅ Kahl am Main ⋅ Großkrotzenburg ⋅ Hainburg ⋅ Klein-Krotzenburg ⋅ Hainstadt ⋅ Steinheim ⋅ Großauheim ⋅ Klein-Auheim ⋅ Bruchköbel ⋅ Kesselstadt ⋅ Mittelbuchen

Erste Schritte im Trauerfall

Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärzt­lichen Bereit­schafts­dienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten die Todesbescheinigung.

Anschlie­ßend rufen Sie uns von Bestattungen Heinz Schaack an, um die nächsten Schritte zu be­sprechen. Sie erreichen uns Tag & Nacht unter Tel. 06181 53487.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Totenschein einzuholen. Als bestattungspflichtige Angehörige können Sie uns dort vorweg als Bestatter Ihres Vertrauens und Ansprechpartner im Trauerfall hinterlegen.

Mavin Schaack, Bestattungen Schaack in Hanau

Welche Dokumente im Trauerfall wichtig sind

Zur Beantragung der Sterbeurkunde sind einige Dokumente notwendig. Versuchen Sie, diese Unterlagen schon einmal zusammenzutragen. Falls etwas fehlt, helfen wir Ihnen als Bestatter gerne weiter.

  • Personalausweis der/des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein (wird von uns erledigt)
  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • Bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Gegebenenfalls: Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse, Bestattungsvorsorgevertrag, Rentenunterlagen (gesetzliche Rente, Betriebsrente und Pensionsrente), Lebensversicherungen

Häufig gestellte Fragen zur Bestattung

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In den meisten Bundes­länd­ern, so auch bei uns in Hessen, sollte der Ver­stor­bene binnen 36 Stunden nach Fest­stel­lung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter überführt werden.

Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?

Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorge­vertrag mit einem be­stimmten Bestatter abge­schlossen wurde, können Sie als bestat­tungs­pflichtiger Ange­höriger einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen. Bei Unfall­tod informiert zu­nächst die Polizei einen Bestat­ter nach eigenem Ermes­sen. Sie können jedoch später noch einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen, den Ver­stor­benen zu sich zu über­führen und alle weiteren Schritte vorzu­nehmen. Und das völlig unab­hängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Ver­stor­benen.

Welche Bestattungsarten gibt es und welche davon sind in Deutschland möglich?

Grund­sätzlich gibt es nur zwei Bestat­tungs­arten: die Erd­bestat­tung im Sarg und die Feuer­bestat­tung, bei der der Verstor­bene zunächst im Sarg kremiert wird und anschlie­ßend die Beiset­zung der Asche statt­findet. Während die Beer­digung im Sarg nur auf kirch­lichen oder städt­ischen Friedhöfen statt­finden kann, gibt es für Urnen­beiset­zungen bezie­hungs­weise das Ver­streuen der Asche weitere Möglich­keiten. Die be­kannt­este ist die See­bestattung in bestimm­ten Bestat­tungs­gebieten der Nord­see, Ost­see oder einem der Welt­meere. Darüber hinaus zählen die Baum­bestat­tung oder Wald­bestat­tung in einem Bestat­tungs­wald zu beliebten Beiset­zungs­formen.

Einige unserer Nachbar­länder bieten weitere Beisetzungs­möglich­keiten wie etwa das Ver­streuen der Asche in Flüs­sen, auf einer Alm oder aus einem Heißluft­ballon heraus. Sonder­fälle sind die Diamant­bestattung und die Welt­raum­bestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die ver­bleibende Asche wird nach Ihren Vor­stellungen beige­setzt. Wir von Bestattungen Heinz Schaack GmbH & Co. KG beraten Sie gerne näher.

Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?

Eine Bestat­tung von Amts wegen, eine soge­nannte Ersatz­vor­nahme, wird durch­geführt, wenn innerhalb der Bestat­tungs­frist keine bestat­tungs­pflichtigen Ange­hörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestat­tung ver­weigern. Die Bestat­tung wird dann vom Ord­nungs­amt beauf­tragt, wobei eine schlichte Ausfüh­rung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeit­punkt bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

Welche Aufgaben übernimmt Bestattungen Heinz Schaack GmbH & Co. KG für mich?

Als Ihr Bestat­ter beraten wir Sie zu allen Entschei­dungen rund um die Beer­digung, außer­dem über­führen wir den Verstor­benen, ver­sorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestal­ten den Trauer­druck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und über­nehmen die Organi­sation der Ab­schied­nahme, Trauer­feier und Beiset­zung samt aller Abspra­chen mit weiteren Dienst­leistern.

Die Leistungen von Bestattungen Heinz Schaack GmbH & Co. KG im Über­blick:

  • Ausführ­liche Beratung inklusive Kosten­voran­schlag
  • Organi­sation und Durch­führung von Trauer­feiern und Beiset­zungen in ganz Deut­schland
  • In- und Auslands­über­füh­rungen
  • Hygie­nische und kosme­tische Versor­gung der Verstor­benen
  • Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestat­tungs­wäsche und Zubehör
  • Termin­absprachen mit Kirchen, Fried­höfen und Dienst­leistern
  • Gestal­tung der Trauer­feier inklu­sive Blumen, Deko­ration und Musik
  • Grabmachertechnik Friedhof Großkrotzenburg
  • Vermit­tlung von kirch­lichen und welt­lichen Trauer­rednern sowie von Floristen und Musikern
  • Organisation des Trauer­kaffees
  • Vermit­tlung von Stein­metzen und Grab­pflege­diensten
  • Gestal­tung und Druck von indivi­duellen Trauer­karten, Trauer­an­zei­gen und Dank­sagungen
  • Anfertigung von Erinnerungsschmuck und Totenmasken
  • Einrichtung einer Online-Gedenkseite
  • Blumen-Bestellservice zur Trauerfeier
  • Trauerbegleitung vor, nach und während der Bestattung
  • Beurkun­dung des Sterbe­falls und sämt­liche Behörden­gänge
  • An- und Abmel­dungen bei Versicher­ungen, Renten­trägern, Ämtern und Dienst­leistern
  • Hilfe bei der Beschaf­fung sämt­licher Doku­mente
  • Antrag auf Renten­vorschuss­zahlung und Hinter­bliebenen­rente
  • Anträge für Versicher­ungs­leis­tungen

Wie viel Zeit vergeht zwischen der Abholung des Verstorbenen und der Beisetzung?

Ab wann Ihr verstor­bener Ange­höriger beerdigt oder einge­äschert werden darf und bis wann dies ge­schehen sollte, ist in den Bestat­tungsge­setzen der Bundes­länder geregelt. Bei uns in Hessen kann die Bestattung frühestens 48 und spätestens 96 Stunden nach Fest­stel­lung des Todes erfolgen. Für die Urnen­bei­set­zung nach einer Feuer­bestattung gilt eine Frist von 9 Wochen nach der Ein­äscher­ung. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.