Bestattungen Heinz Schaack in Hanau
Ihr erfahrener Trauerbeistand
Als Hanauer Bestattungsunternehmen möchten wir Ihnen in schweren Zeiten mit unserer Erfahrung und Kompetenz unterstützend und begleitend zur Seite stehen.
Die Formen des Abschiednehmens werden immer vielfältiger. Wir von Bestattungen Heinz Schaack helfen Ihnen dabei, Ihre Wünsche und Vorstellungen rund um die Trauerfeier und Beisetzung zu realisieren. Wir entlasten Sie bei der Erledigung der Formalitäten, beraten Sie über die verschiedenen Bestattungs- und Grabarten und unterstützen Sie da, wo Sie selbst tätig sein wollen. Wir geben Ihnen Zeit und Raum, in Ruhe zu entscheiden und sich von Ihrer/Ihrem Verstorbenen zu verabschieden. Uns ist es wichtig, Ihnen in Ihrer ganz eigenen, persönlichen Trauersituation als Pietät beizustehen und Ihnen bei den vielen notwendigen Entscheidungen Ratgeber zu sein.
Als Ihr Bestattungsinstitut in Hanau sind wir im Trauerfall Tag & Nacht für Sie erreichbar – auch in:
Wolfgang ⋅ Rodenbach ⋅ Erlensee ⋅ Rückingen ⋅ Langendiebach ⋅ Kahl am Main ⋅ Großkrotzenburg ⋅ Hainburg ⋅ Klein-Krotzenburg ⋅ Hainstadt ⋅ Steinheim ⋅ Großauheim ⋅ Klein-Auheim ⋅ Bruchköbel ⋅ Kesselstadt ⋅ Mittelbuchen
Erste Schritte im Trauerfall
Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten die Todesbescheinigung.
Anschließend rufen Sie uns von Bestattungen Heinz Schaack an, um die nächsten Schritte zu besprechen. Sie erreichen uns Tag & Nacht unter Tel. 06181 53487.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Totenschein einzuholen. Als bestattungspflichtige Angehörige können Sie uns dort vorweg als Bestatter Ihres Vertrauens und Ansprechpartner im Trauerfall hinterlegen.
Welche Dokumente im Trauerfall wichtig sind
Zur Beantragung der Sterbeurkunde sind einige Dokumente notwendig. Versuchen Sie, diese Unterlagen schon einmal zusammenzutragen. Falls etwas fehlt, helfen wir Ihnen als Bestatter gerne weiter.
- Personalausweis der/des Verstorbenen
- Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein (wird von uns erledigt)
- Bei Ledigen: Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde
- Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- Bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Gegebenenfalls: Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse, Bestattungsvorsorgevertrag, Rentenunterlagen (gesetzliche Rente, Betriebsrente und Pensionsrente), Lebensversicherungen
Häufig gestellte Fragen zur Bestattung
Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Hessen, sollte der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden.
Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?
Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen wurde, können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Bei Unfalltod informiert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Sie können jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, den Verstorbenen zu sich zu überführen und alle weiteren Schritte vorzunehmen. Und das völlig unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.
Welche Bestattungsarten gibt es und welche davon sind in Deutschland möglich?
Grundsätzlich gibt es nur zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung im Sarg und die Feuerbestattung, bei der der Verstorbene zunächst im Sarg kremiert wird und anschließend die Beisetzung der Asche stattfindet. Während die Beerdigung im Sarg nur auf kirchlichen oder städtischen Friedhöfen stattfinden kann, gibt es für Urnenbeisetzungen beziehungsweise das Verstreuen der Asche weitere Möglichkeiten. Die bekannteste ist die Seebestattung in bestimmten Bestattungsgebieten der Nordsee, Ostsee oder einem der Weltmeere. Darüber hinaus zählen die Baumbestattung oder Waldbestattung in einem Bestattungswald zu beliebten Beisetzungsformen.
Einige unserer Nachbarländer bieten weitere Beisetzungsmöglichkeiten wie etwa das Verstreuen der Asche in Flüssen, auf einer Alm oder aus einem Heißluftballon heraus. Sonderfälle sind die Diamantbestattung und die Weltraumbestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die verbleibende Asche wird nach Ihren Vorstellungen beigesetzt. Wir von Bestattungen Heinz Schaack GmbH & Co. KG beraten Sie gerne näher.
Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?
Eine Bestattung von Amts wegen, eine sogenannte Ersatzvornahme, wird durchgeführt, wenn innerhalb der Bestattungsfrist keine bestattungspflichtigen Angehörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestattung verweigern. Die Bestattung wird dann vom Ordnungsamt beauftragt, wobei eine schlichte Ausführung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeitpunkt bestattungspflichtige Angehörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.
Welche Aufgaben übernimmt Bestattungen Heinz Schaack GmbH & Co. KG für mich?
Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entscheidungen rund um die Beerdigung, außerdem überführen wir den Verstorbenen, versorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestalten den Trauerdruck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und übernehmen die Organisation der Abschiednahme, Trauerfeier und Beisetzung samt aller Absprachen mit weiteren Dienstleistern.
Die Leistungen von Bestattungen Heinz Schaack GmbH & Co. KG im Überblick:
- Ausführliche Beratung inklusive Kostenvoranschlag
- Organisation und Durchführung von Trauerfeiern und Beisetzungen in ganz Deutschland
- In- und Auslandsüberführungen
- Hygienische und kosmetische Versorgung der Verstorbenen
- Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestattungswäsche und Zubehör
- Terminabsprachen mit Kirchen, Friedhöfen und Dienstleistern
- Gestaltung der Trauerfeier inklusive Blumen, Dekoration und Musik
- Grabmachertechnik Friedhof Großkrotzenburg
- Vermittlung von kirchlichen und weltlichen Trauerrednern sowie von Floristen und Musikern
- Organisation des Trauerkaffees
- Vermittlung von Steinmetzen und Grabpflegediensten
- Gestaltung und Druck von individuellen Trauerkarten, Traueranzeigen und Danksagungen
- Anfertigung von Erinnerungsschmuck und Totenmasken
- Einrichtung einer Online-Gedenkseite
- Blumen-Bestellservice zur Trauerfeier
- Trauerbegleitung vor, nach und während der Bestattung
- Beurkundung des Sterbefalls und sämtliche Behördengänge
- An- und Abmeldungen bei Versicherungen, Rententrägern, Ämtern und Dienstleistern
- Hilfe bei der Beschaffung sämtlicher Dokumente
- Antrag auf Rentenvorschusszahlung und Hinterbliebenenrente
- Anträge für Versicherungsleistungen
Wie viel Zeit vergeht zwischen der Abholung des Verstorbenen und der Beisetzung?
Ab wann Ihr verstorbener Angehöriger beerdigt oder eingeäschert werden darf und bis wann dies geschehen sollte, ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Bei uns in Hessen kann die Bestattung frühestens 48 und spätestens 96 Stunden nach Feststellung des Todes erfolgen. Für die Urnenbeisetzung nach einer Feuerbestattung gilt eine Frist von 9 Wochen nach der Einäscherung. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.